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Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
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Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der Europäischen Union bringt weitreichende Veränderungen für Hersteller, Händler und Unternehmen mit sich, die Verpackungen in den europäischen Markt bringen. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken.
Auch Schweizer Unternehmen, die Produkte in die EU exportieren oder mit europäischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, sind von den neuen Anforderungen betroffen.
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Die Verordnung stellt unter anderem Anforderungen an:
Verpackungsreduktion und Vermeidung von Überverpackungen
Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Einsatz von Rezyklaten (recycelten Materialien)
Wiederverwendbare Verpackungslösungen
Kennzeichnung und Dokumentation
Nachweis der gesetzlichen Konformität
Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den kommenden Jahren. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen.
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Die Europäische Union hat mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – European Union Deforestation Regulation) neue Anforderungen an bestimmte Produkte aus Holz und weiteren Rohstoffen eingeführt.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass bestimmte Produkte, die auf dem EU-Markt bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung stehen.
Die Verordnung ist für Unternehmen grundsätzlich ab 30. Dezember 2026 anwendbar. Für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2027.
Was bedeutet die EUDR für Verpackungen?
Für unsere Kunden ist insbesondere folgende Unterscheidung relevant:
Verpackungen, die ausschliesslich dazu dienen, ein anderes Produkt zu schützen, zu tragen oder zu transportieren, fallen grundsätzlich nicht unter die EUDR.
Dies betrifft insbesondere klassische Transportverpackungen aus Wellpappe, Karton oder Holz, sofern sie ausschliesslich als Verpackung für ein anderes Produkt verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat diese Auslegung in ihren aktuellen FAQ ausdrücklich bestätigt – auch für Verpackungen aus Papier und Karton.
Entscheidend sind dabei die konkrete Verwendung, die Funktion des Produkts und die entsprechende Zolltarifnummer. Nicht jedes Produkt aus Holz, Papier oder Karton fällt automatisch unter die EUDR.
Aber es gelten trotzdem Pflichten für Schweizer Firmen
Direkte Exporteure: Schweizer Firmen, die die relevanten Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte (wie Wellpappe, Holz) in die EU ausführen.
Zulieferer: Schweizer Betriebe, die als Teil einer Lieferkette an EU-Unternehmen zuliefern. Diese EU-Kunden müssen die EUDR einhalten und fordern die Daten bei ihren Schweizer Lieferanten ein.
Reine Inland-Firmen: Unternehmen, die ausschliesslich in der Schweiz produzieren und verkaufen, sind nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin nur das Schweizer Recht (z.B. die Holzhandelsverordnung).
Was müssen betroffene Firmen tun?
Schweizer Lieferanten müssen ihren EU-Handelspartnern alle notwendigen Daten bereitstellen, damit diese die EU-Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) ausfüllen können:
Geolocation-Daten: Exakte GPS-Koordinaten aller Grundstücke, auf denen die Rohstoffe (z.B. das Holz ) erzeugt wurden.
Erntezeitpunkt: Angabe des genauen Zeitpunkts oder Zeitraums der Produktion.
Nachweis der Entwaldungsfreiheit: Beweis, dass auf diesen Flächen seit dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat.
Einhaltung lokaler Gesetze: Nachweis, dass die Rohstoffe im Herkunftsland völlig legal und unter Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten angebaut wurden
Was bedeutet dies für unsere Kunden?
Wenn Sie von Heer Verpackungen Verpackungslösungen beziehen und diese zusammen mit Ihren Produkten in die EU exportieren, besteht für klassische Transport- und Schutzverpackungen nach der aktuellen Auslegung grundsätzlich keine eigenständige EUDR-Verpflichtung für die Verpackung.
Sollten Sie Verpackungen hingegen als eigenständige Produkte in die EU liefern oder dort vertreiben, ist eine separate Prüfung erforderlich.
Wir empfehlen unseren Kunden deshalb, bei entsprechenden Exporten sich frühzeitig an uns zu wenden um zu prüfen:
Welche Produkte werden in der Verpackung exportiert?
Wird die Verpackung ausschliesslich zum Schutz, Tragen oder Transport dieses Produkts verwendet?
Wird die Verpackung selbst als eigenständiges Produkt in der EU in Verkehr gebracht?
Unser Beitrag als Verpackungspartner
Heer Verpackungen verfolgt die regulatorischen Entwicklungen rund um die EUDR aufmerksam und steht hierzu im Austausch mit unseren Lieferanten und Partnern.
Wir stellen sicher, dass wir die für unsere Beschaffung und unsere Produkte relevanten Anforderungen laufend beurteilen und unsere Prozesse entsprechend weiterentwickeln.
Unser Ziel:
Sie sollen Ihre Produkte auch künftig zuverlässig, regelkonform und ohne unnötigen administrativen Aufwand mit unseren Verpackungslösungen exportieren können.Sollten Sie für einen konkreten Exportauftrag Angaben zur EUDR-Konformität oder zur Herkunft der eingesetzten Rohstoffe benötigen, stehen wir Ihnen gerne für eine gemeinsame Prüfung zur Verfügung.
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Als Verpackungsspezialist begleitet sie HEER Verpackungen auf dem Weg zu PPWR-konformen Verpackungslösungen. Gemeinsam analysieren wir Ihre bestehenden Verpackungen und entwickeln wirtschaftliche sowie nachhaltige Alternativen.
Unsere Leistungen:
Prüfung bestehender Verpackungskonzepte
Beratung zu PPWR-Anforderungen
Optimierung von Materialeinsatz und Recyclingfähigkeit
Entwicklung nachhaltiger Verpackungslösungen
Unterstützung bei Dokumentation und Nachweisen
Ob Holzverpackungen, Wellpappe, Kombinationsverpackungen oder Verpackungslogistik, unser kreatives Beratungsteam findet mit Ihnen zusammen die passende Lösung für Ihre Verpackungsanfrage.
Als wachsendes, dynamisches und flexibles Unternehmen leben wir Innovation und Miteinander. Lassen Sie sich von uns begeistern.
Willkommen beim Spezialisten für massgeschneiderte und ganzheitliche Verpackungssysteme.